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Sachgeschenke an Mitarbeiter*innen können diesen innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50,- € (brutto inkl. Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass die monatliche Grenze im Laufe des jeweiligen Monats nicht bereits für andere Sachleistungen an die Mitarbeiter ausgeschöpft wurde. Darüber hinaus können Unternehmen ihren Mitarbeitern Sachgeschenke zu einem persönlichen Anlass wie z. B. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum o.ä. im Wert von jeweils bis zu 60,- € brutto inkl. Versandkosten steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Bei Geschenken an Geschäftspartner liegt die Grenze pro Person bei 35 € (netto), exkl. Versandkosten, sofern das Geschenk von uns direkt an den Beschenkten versandt wird – sofern der Beschenkte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Kleinunternehmern oder Ärzte) handelt es sich bei den 35 € um einen Bruttobetrag. Zudem besteht für Geschenke an die eigenen Mitarbeiter sowie an Geschäftspartner die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG.
Bitte beachten: Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung und sind ohne Gewähr. Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab eine Beratung Ihres Steuerberaters über die steuerliche Behandlung von Geschenken einzuholen.
Bis 35,- € netto* zzgl. Versandkosten**,
*bei Kleinunternehmen (§19 UStG) 35,- brutto
**bei Direktversand an Beschenkte
Bis 50,- € brutto inkl. Versandkosten
Bis 60,-€ brutto inkl. Versandkosten
Mail: [email protected]
Telefon: 0221|30069911
Moltkestraße 125
50674 Köln
Öffnungszeiten Boutique:
Di.– Fr.: 12 bis 19 Uhr
Sa.: 10 bis 18 Uhr